Schulaufnahme und schulische Eingliederung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache (allgemein bildende Schulen)
Die Eltern/ der Vormund eines Kindes nichtdeutscher Herkunftssprache wenden sich an die örtlich zuständige Schule.
Mitzubringen sind:
- eigene Personalpapiere (Personalausweis oder Pass oder Ersatzbescheinigung),
- Meldebestätigung,
- Geburtsurkunde des Kindes,
- Schulzeugnisse,
- Gesundheitsnachweis.
Schulleitung
nimmt Schülerbiografie auf (Name, Alter, Herkunftsland, Muttersprache, Fremdsprachenkenntnisse, bisherige Schulbesuchsjahre, bisherige Schullaufbahn),
lässt erste Sprachstandsfeststellung durch entsprechend qualifizierte Lehrkraft oder DaZ-Koordinator/DaZ-Koordinatorin durchführen,
nimmt Zuordnung der Schülerin/ des Schülers altersentsprechend in eine Regelklasse vor
Mit freundlichem Gruß
C. Loerzer
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Werte Eltern,
wir bitten um Verständnis für folgende Hygienemaßnahmen aus dem Konzept des Landes:
- Eltern betreten nach Möglichkeit nicht die Schule bzw. den Schulhof!
- wenn der Besuch der Schule doch notwendig sein sollte, bitte nur mit Maske (Desinfektionsmittel stehen ebenfalls zur Verfügung)
- im Schulbus müssen alle Kinder eine Maske tragen
Für Klasse 1 - 4 ist das Tragen einer Maske an der Haltestelle der Schule keine Pflicht. Anders ist es an den Haltestellen der weiterführenden Schulen. Wir hoffen, dass die Fälle an den Schulen nicht steigen und wir weiterhin normalen Unterricht gewährleisten können.
Mit freundlichem Gruß
C. Loerzer 12.08.2020